Blutproben von alkoholisierten Autofahrern sollten nach Ansicht des Präsidenten des Bundesgerichtshofs Klaus Tolksdorf ohne Zustimmung eines Richters möglich sein. Nach dem geltenden Gesetz sei die Blutentnahme kaum praktikabel. Tolksdorf forderte den Gesetzgeber auf, die Vorschriften zu ändern.
Eine Forderung die ich nur unterstützen kann. Zum eine dürfte der Richtervorbehalt verfassungsrechtlich aufgrund des nur geringen Grundrechteingriffs kaum erforderlich sein und zum anderen verkommt der Richtervorbehalt derzeit bei den Standardfällen der nächtlichen Trunkenheitsfahrt zu einer bloßen Förmelei.
Wenn man bei Tageshöchsttemperaturen von – 8° C mit seinem Hund zum täglichen Spaziergang vor die Tür muss, ist das einzig Positive an der Sache, dass der Körper bei diesen Temperaturen mehr Kalorien verbrennt als bei Wohlfühltemperaturen.
Heute bekam ich einen Anruf mit unterdrückter Nummer. Es ergab sich sinngemäß folgender Dialog:
Anrufer: [...] Sie haben gewonnen. Vor ein paar Wochen haben wir Sie ja bereits angeschrieben, dass sie für unser Gewinnspiel ausgewählt wurden und die ersten 100 Teilnehmer die wir telefonisch erreichen die glücklichen Gewinner sind. [...] Es geht also nicht mehr um die Frage ob sie gewonnen haben, sondern nur noch was [...] (Aufzählung der hochwertigen Sach- und Geldpreise). Hierzu müssen Sie nur einen Unkostenbeitrag von monatlich 44,- EUR überweisen [...]
Ich: Können Sie mir bitte sagen von welchem Anschluss Sie mich anrufen?
Anrufer: So wir müssen jetzt nur noch Ihre persönlichen Daten abgleichen.
Ich: Ich habe Sie etwas gefragt. Ich sehe Ihre Nummer nicht im Display. Können Sie mir Ihre Anschlussnummer bitte geben?
Anrufer: In kürze wird Sie noch unser Sicherheitsservice telefonisch kontaktieren, der die persönlichen Daten mit Ihnen abgleicht.
Gespräch abgebrochen.
Wo lernt man eigentlich mit monotoner Stimme sein Gesprächsprogramm durchzuziehen, ohne auch nur ansatzweise auf eine Frage einzugehen.
Ein 61 jähriger Mann, der beim Kreissozialamt Landesblindenhilfe bantragt und bewilligt bekommen hatte, holte sich bei der Behörde seinen Parkausweis für Blinde (für Begleitpersonen) ab und fuhr anschließend mit seinem Pkw davon. Dies wurde jedoch von einem Sachbearbeiter beobachtet. Nach weiteren Nachforschungen forderte das Kreissozialamt die bewilligte Landesblindenhilfe zurück. Hiergegen klagte nun der gute Mann. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage ab und führte aus:
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid sei rechtmäßig ergangen, da die Voraussetzungen für die Gewährung von Landesblindenhilfe an den Kläger nach dem Gutachten des Landesblindenarztes von Anfang an nicht vorgelegen hätten. Das Gutachten des den Kläger behandelnden Arztes sei nicht überzeugend.
Der Kläger könne sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, so dass es unerheblich sei, dass er die ausbezahlten Beträge verbraucht habe. Denn der Kläger habe gewusst, dass ihm Blindenhilfe nicht zustehe. Zudem habe er auch während der Untersuchung durch den Landesblindenarzt arglistig getäuscht. (Urt. v. 26.11.2009; Az: 12 K 1614/09 – noch nicht rechtskräftig)
Wir leben in einem demokratischen, in einem offenen Staat, in einer freien Gesellschaft und das bedeutet auch das in Kauf nehmen von Sicherheitsrisiken.
Vor dem Gebäude des Supermarktes meines Vetrauens ist heute ein Sonderstand der dort ansässigen Bäckerei. Es wurde dort auch eine Musikanlage mit Lautsprecher instaliert. Und so dröhnte es vorhin aus den Boxen laut “Viva Colonia” von den Höhnern. Irgendwie die falsche Jahreszeit und der falsche Ort. Schließlich sind wir hier in Bochum.
Das Amtsgericht Grevenbroich hatte zu entscheiden, ob ein 7-jähriger Anspruch auf ein spezielles Torwarttraining hat. Nun die Entscheidung ist jetzt nicht überraschend:
Das Gericht gab gestern dem Verein Recht. Es bestünde für die Eltern kein Anrecht auf ein Sondertraining für den Sohn. Das Kind habe die Möglichkeit, am normalen Mannschaftstraining teilzunehmen.
Hintergrund ist natürlich eine Auseinandersetzung zwischen dem Vater des Kindes (selbst im Verein früher aktiv) und einzelnen Mitgliedern des Vorstandes des Vereins.
Es ist immer wieder spannend auf welch absurden Einfälle manche Menschen kommen, wenn es ihnen nur ums Prinzip geht. Dass der Leidtragende dabei das eigene Kind ist, ist dann vermutlich nicht von Bedeutung.