5 % - Hürde in Schleswig-Holstein gekippt
Bei den zukünftigen Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein wird es nach dem heutigen Urteil des BVerfG keine 5 %-Hürde für kleinere Parteien mehr geben.
Aus der Urteilsbegründung:
“Aus der Erforderlichkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel für Bundestags- oder Landtagswahlen kann nicht ohne weiteres auf die Erforderlichkeit der Sperrklausel auch für die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungsorgane geschlossen werden. [...]
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gemeindevertretungen und Kreistage nicht Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind [...]
Die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlich beschränkten Wirkungsbereichs durch die kommunale Vertretungskörperschaft ist mit der Ausübung von Staatsgewalt durch die Parlamente nicht zu vergleichen. Die Gemeindevertretung ist ein Organ der Verwaltung, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind. Anders als staatliche Parlamente üben Gemeindevertretungen und Kreistage keine Gesetzgebungstätigkeit aus. Hieran ändern auch die kollegiale Struktur des Vertretungsorgans sowie die Befugnis zur Satzungsgebung nichts [...]
Mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden sowie der Landräte ist das zentrale Element weggefallen, das bislang die Rechtfertigung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrecht gestützt hat [...]“
Und da warens nur noch 5 Bundesländer, in denen es eine 5 % bzw. in Rheinland-Pfalz eine 3,03 %-Hürde gibt.
Februar 13, 2008 um 16:10
[...] [via Law and more] Geschrieben in Kurz notiert | wong it! [...]
März 10, 2008 um 22:37
Wobei es aber in jedem Land eine faktische Hürde gibt, die überwunden werden muß, um wenigstens ein Mandat zu bekommen. Das ist freilich nicht zu vermeiden, führt aber bspw. bei Gemeinden in Bayern unter 1000 Einwohnern (= 8 Gemeinderäte) durch das d’Hondt-System zu einer Sperrklausel von 12,5 %.