Zwischenbilanz der StA Bochum
In dem Liechtensteiner Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung hat die Bochumer Staatanwaltschaft heute eine Zwischenbilanz gezogen. Demnach sind Durchsuchungsbeschlüsse in bisher 120 Verfahrenskomplexe vollstreckt worden. Insgesamt gibt es ca. 150 Beschuldigte. 91 Personen haben bereits die Tatvorwürfe eingeräumt. Darüber hinaus hat es in diesem Zusammenhang 72 Selbstanzeigen gegeben.
Bei den überprüften Stiftungen wurde nach den bisherigen Feststellungen mehr als 200 Mio EUR Kapital entdeckt.
Zu der Frage der Verwertbarkeit der Liechtensteiner Bankunterlagen äußerte sich die Saatsanwaltschaft wie folgt:
“Hinsichtlich der Verwertbarkeit der der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft diese Frage bereits vor Aufnahme der Ermittlungen geprüft. Da die Unterlagen den hiesigen Erkenntnissen zufolge unaufgefordert den deutschen Behörden angeboten worden sind und nichts dafür ersichtlich ist, dass deutsche Behörden die Beschaffung dieser Unterlagen in Auftrag gegeben oder sonst durch einen Verstoß gegen deutsche Rechtsnormen erlangt haben, ist die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, dass ihre Verwertung zulässig ist.”
Unter diesen Umständen spräche in der Tat nichts gegen eine Verwertung.
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