Weblog-Archiv für 27. Februar 2008

Birnen sind keine Pflaumen

Februar 27, 2008

Wie kommt man eigentlich auf die Idee Birnen und Pflauemen im Supermarkt als eine Sorte zu wiegen….

Urteil zur sog. “online-Durchsuchung”

Februar 27, 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur sog. “online-Durchsuchung” gesprochen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden war das Verfassungsschutzgesetz NRW.

Die Karslruher Richter haben dieses Verfahren zum Anlass genommen um in ihrem Grundsatzurteil ein neues Grundrecht zu entwickeln. Nach dem heutigen Urteil umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dieses Grundrecht wird allerdings nicht schrankenlos gewährleistet, so dass eine “online-Durchsuchung” nicht in jedem Fall ausgeschlossen ist. Das BVerfG hat alllerdings sehr hohe Hürden für eine solche heimliche Ermittlungsmethode aufgestellt.

Nach dem Urteil des BverfG darf eine solche Maßnahme, aufgrund ihrer hohen grundrechtsrelevanten Eingriffsintensität, nur zum Schutze überagender Rechtsgüter erfolgen.

“Ein derartiger Eingriff darf nur vorgesehen werden, wenn die Eingriffsermächtigung ihn davon abhängig macht, dass tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen. Überragend wichtig sind zunächst Leib, Leben und Freiheit der Person. Ferner sind überragend wichtig solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Hierzu zählt etwa auch die Funktionsfähigkeit wesentlicher Teile existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen.

Anzumerken ist, dass das BverfG in dem konkreten Fall § 5 Abs. 2 Nr. 11 Verfassungsschutzgesetz NRW gemessen an dem vom Gericht entwickelten Grundsätzen zum neuen Grundrecht der Gewährung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme für verfassungswidrig erklärt hat. Sollte der Bund ein entsprechendes Bundesgesetz wie angedroht angekündigt verabschieden, wird es sich an die in diesem Urteil aufgestellten verfassungsrechtlichen Vorgaben halten müssen. Danach wird es vor allem die Aufgabe der Ermittlungsrichter sein, die geforderte konkrete Gefahr nicht aufzuweichen, sondern das Instrument der heimlichen Ermittlungsmaßnahme restriktiv zu handhaben.

Pressemitteilung des BverfG

Urteil des BverfG - 1 BvR 370/07 - 1 BvR 595/07

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