Wie in der letzten Woche bereits angekündigt haben heute die zahlreich anstehenden Hausdurchsuchungen begonnen.
“Im Skandal um enttarnte deutsche Steuersünder in Liechtenstein starten heute bundesweit Razzien in den Wohnungen und Büros von Verdächtigen. Nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” wollen die Fahnder jeden Tag zwischen 20 und 25 Wohnungen und Büros durchsuchen. Als erstes rückten Staatsanwälte und Steuerfahnder am Morgen im Großraum München aus.”
Es war eigentlich zu erwarten. Wenige Tage nachdem bekannt geworden ist, dass zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet worden sind, haben nun Politiker der SPD härtere Strafen für Steuerflüchtlinge gefordert.
“Die SPD-Spitze strebt nun schärfere Strafen für Steuerhinterzieher an. Es müsse geprüft werden, ob die bisherige Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug noch ausreiche, heißt es in einer Erklärung, die die gesamte SPD-Führung an diesem Montag in Hamburg verabschieden will.”
Scheint bei Politikern ja schon eine Art antrainierter Reflex zu sein, sobald ein Deliktsbereich in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt , wird sofort nach härteren Strafen geschrien.
Gestern waren es jugendliche Gewalttäter, heute sind es Steuerhinterzieher und morgen sind es….
“In Fahnderkreisen wird erwartet, dass die ersten Durchsuchungsaktionen im Nachgang zum Zumwinkel-Fall bereits in der kommenden Woche anlaufen. [...] Nach Informationen des Handelsblatts geht es um rund 600 Personen.“
Noch stelle ich mir die Frage, warum man den bis nächste Woche wartet. Jeder der Verbindungen zu einer Bank in Lichtenstein unterhält kann das Wochenende doch dazu nutzen Bankunterlagen zu vernichten.
Nachdem gestern beim Postchef Klaus Zumwinkel eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat und er von der Bochumer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vernommen worden ist, ist Klaus Zumwinkel heute von seinem Amt als Postchef zurückgetreten.
“Klaus Zumwinkel tritt von seinem Amt als Postchef zurück. Dies habe er dem Präsidialausschuss des Post-Aufsichtsrates angeboten, teilte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, mit. Die Bundesregierung und das Spitzengremium der Post nahmen die Entscheidung an. Zumwinkel zieht die Konsequenzen aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.”
Wenn man anderen Pressemeldungen glauben schenken darf, wird er nicht der einzige sein, der sich in naher Zukunft einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung stellen werden muss.
Bei den zukünftigen Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein wird es nach dem heutigen Urteil des BVerfG keine 5 %-Hürde für kleinere Parteien mehr geben.
Aus der Urteilsbegründung:
“Aus der Erforderlichkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel für Bundestags- oder Landtagswahlen kann nicht ohne weiteres auf die Erforderlichkeit der Sperrklausel auch für die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungsorgane geschlossen werden. [...]
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gemeindevertretungen und Kreistage nicht Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind [...]
Die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlich beschränkten Wirkungsbereichs durch die kommunale Vertretungskörperschaft ist mit der Ausübung von Staatsgewalt durch die Parlamente nicht zu vergleichen. Die Gemeindevertretung ist ein Organ der Verwaltung, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind. Anders als staatliche Parlamente üben Gemeindevertretungen und Kreistage keine Gesetzgebungstätigkeit aus. Hieran ändern auch die kollegiale Struktur des Vertretungsorgans sowie die Befugnis zur Satzungsgebung nichts [...]
Mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden sowie der Landräte ist das zentrale Element weggefallen, das bislang die Rechtfertigung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrecht gestützt hat [...]“
“Das Aus für das Bochumer Nokia-Werk ist besiegelt. Bei einem Treffen in der Konzernzentrale Espoo lehnte das finnische Management am Dienstag die Vorschläge des Betriebsrates zum Erhalt der letzten deutschen Handy-Produktion als “leider nicht umsetzbar” ab.”
Besonders überraschend ist diese Mitteilung sicherlich nicht. Die Aussichten, dass die Konzernspitze ihre grundsätzliche Entscheidung revidiert waren sicherlich von Anfang an minimal.
Was bleibt ist der fade Beigeschmack, dass kurz nach Ablauf der Arbeitsplatzbindung für gezahlte Subventionen ein Wek geschlossen wird, dass deutlich schwarze Zahlen geschrieben hat.
Hier noch ein kleiner Beitrag von Bernd Stelter zu diesem Thema:
den Zorn von gleich zwei Aotofahrern auf mich zu ziehen. Und dabei war ich eigentlich so unschuldig.
Was passiert ist?
Ich stand an einer Kreuzung und wollte links abbiegen. In entgegengesetzter Fahrtrichtung befand sich ebenfalls ein PKW (PKW 1). Dahinter noch mit einigem Anbstand zum Kreuzungsbereich fuhren PKW 2 und 3. PKW 1 hatte den entsprechenden Blinker zum Linksabbiegen eingeschaltet und zunächst sah es auch so aus als wolle er nach links abbiegen. Eigentlich ein klassischer Fall des voreinander abbiegens. Aber der Fahrer des PKW 1 überlegte es sich unvermittelt anders und fuhr ohne Rücksicht auf Verluste plötzlich geradeaus. Um einen Unfall zu vermeiden blieb mir nichts anderes übrig als anzuhalten. Nun stand ich allerdings schon ziemlich mitten auf der Kreuzung und PKW 2 und 3 hatten nunmehr den Kreuzungsbereich erreicht. Da es dabei um Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse handelte, hatten sie einige Schwirigkeiten an mir vorbeizukommen (kleine Anmerkung hinter mir befand sich ein weiterer PKW ich konnte also auch nicht mehr zurücksetzen). Das haben dann beide natürlich zum Anlass genommen ihren Unmut durch Hupen und wilden, zum Teil beleidigenden Gesten kund zu tun.
Keiner ist allerdings mal auf die Idee gekommen anzuhalten und mir die Gelegenheit zu geben den Kreuzungsbereich zu räumen. Stattdessen wurde es vorgezogen das jeweilige Fahrzeug umständlich um das meinige herum zu mänövrieren und sich aufzuregen.
Kam es in einem Strafverfahren zu einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung, so wurde um eine Kompensation für die überlange Verfahrensdauer zu schaffen, die ohne Verzögerung angemessene Strafe herabgesetzt (sog. Strafabschlagsmodell). Von diesem Modell hat sich nun der BGH (großer Senat) verabschiedet. Zukünftig soll die gebotene Kompensation durch das sog. Vollstreckungsmodell erreicht werden:
“Um ihm (dem Angeklagten) dennoch in allen Fällen die nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotene Kompensation gewähren zu können, sei der Ausgleich nicht durch einen Abschlag auf die an sich schuldangemessene Strafe vorzunehmen. Vielmehr sei diese Strafe im Urteil festzusetzen und gleichzeitig auszusprechen, dass ein angemessener Teil hiervon zum Ausgleich für die Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt gelte (Vollstreckungsmodell).”
Wenn man sich den Ausgangsfall anschaut, bei dem die Kompensation der überlangen Verfahrensdauer nur durch Unterschreitung der gesetzlich normierten Mindeststrafe möglich war, hat das neue Modell durchaus seine Vorzüge, da man auf eine analoge Anwendung des § 49 Abs. 1 StGB verzichten kann.