Dumm gelaufen
März 1, 2008Aus einem Polizeibericht der Kreispolizeibehörde Warendorf:
“Eine 10-jährige Radfahrerin aus Sendenhorst befuhr auf ihrem Fahrrad verbotswidrig den für sie linken Gehweg der Weststraße in FR Schulstraße. Vermutlich an der Kreuzung Nordgraben/Westgraben kam es zu einem Zusammenstoss, mit einem aus dem untergeordneten Nordgraben kommenden PKW. Das Kind stürzte nicht, ihr Fahrrad wurde jedoch leicht beschädigt. Der PKW-fahrer entfernte sich, nachdem er mit dem Mädchen geschimpft hatte, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Nach dem Unfall bemerkte die 10-jährige, dass sich das Kennzeichen des PKW in ihre Fahrrad verklemmt hatte.
Das ist natürlich Pech. Juristen nennen so ein Verhalten unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), der Volksmund nennt es schlicht Fahrerflucht. Und da der Fahrer sich noch die Mühe gemacht hat das Mädchen auszuschimpfen dürften auch bezüglich der Wiedererkennung des Fahrers erhöhte Chancen bestehen.