Ein verpasster TÜV-Termin und seine Folgen

Anlass für die Verkehrskontrolle war laut einer Pressemeldung der Polizei Bochum eine, von den Beamten bemerkte, im September 2007 abglaufene TÜV- und AU-Plakette. Doch für den 26-jährigen Fahrer hatte diese Kontrolle noch herheblich schwerere Folgen:

“Hierbei (bei der Verkehrskontrolle; Anm. des Verf.) stellte sich heraus, dass der Bochumer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Diese war ihm bereits im Jahre 2006 entzogen worden. Letztendlich räumte der Beschuldigte ein, Cannabis konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte die Vermutung der Ermittler, dass der 26-Jährige den Pkw, der seinem Vater gehört, unter Drogeneinfluss geführt hatte. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab zudem, dass er wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht worden war. Da er die gegen ihn verhängten Geldstrafen nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.”

Die Meldung trägt im übrigen die sehr zutreffende Überschrift: “Hätte Papa doch bloß den TÜV-Termin wahrgenommen!”. Dem kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen.

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