Weblog-Archiv für 11. März 2008

Zitat des Tages

März 11, 2008

Zu dem heutigem Urteil des BVerfG zur massenhaften Erfassung von Kfz-Kennzeichen äußerte sich Justitzministerin Brigitte Zypris (SPD) wie folgt:

“Parlamente hätten den Hang, einen möglichst breiten Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten und gerieten daher öfter mit Karlsruhe in Konflikt”

Quelle: welt.de

Quelle des Links: ra-blog

Natürlich. Weitreichende Überwachungmaßnahmen und unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte sollen natürlich nur dem Schutz der Bürger dienen. Nur das böse, böse BVerfG meint mal wieder, die Bürger gegenüber den Staat schützen zu müssen.

NRW fordert 60 Mllionen Euro von Nokia zurück

März 11, 2008

Nach der beschlossenen Schließung des Nokia-Werkes in Bochum fordert das Land NRW nun 60 Millionen Euro Subventionshilfe zurück.

“Der finnische Handy-Hersteller soll Beihilfen in einer Höhe von 41 Millionen Euro zurückzahlen, teilte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit - inklusive der Zinsen in Höhe von etwa 18 Millionen Euro addiere sich die Summe auf 60 Millionen Euro.

Begründung: Nokia habe gegen Subventionsauflagen verstoßen und in dem Werk nicht die vereinbarte Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen. [...]

Nokia vertrete jedoch die Position, dass Leiharbeiter und ausgelagerte Arbeitskräfte in diese Zahl hineingerechnet werden müssten.”

Quelle: spiegel online

Ob das Land NRW mit seiner Forderung durchdringen kann, bleibt abzuwarten.

BVerfG: Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig

März 11, 2008

Das BVerfG hat heute landesrechtliche Normen aus dem hessischen und schleswig-holsteinische Polizeirecht für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften verletzen die Beschwerdeführer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die wesentlichen Entscheidungsgründe:

I. Die automatisierte Kennzeichenerfassung greift in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn das Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht wird. [...]

II. Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung müssen auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen. Die angegriffenen Vorschriften erfüllen diese Voraussetzung nicht. [...]

2. Die Normen verstoßen gegen das Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit. [...]

a) Es fehlt an einer hinreichenden bereichsspezifischen und normenklaren Bestimmung des Anlasses und des Verwendungszwecks der automatisierten Erhebung.

3. Die angegriffenen Bestimmungen genügen in ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht.

Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren. Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es insbesondere nicht vereinbar, dass die angegriffenen Vorschriften aufgrund ihrer unbestimmten Weite anlasslos erfolgende oder - so jedenfalls in Hessen - flächendeckend durchgeführte Maßnahmen der automatisierten Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglichen. Zudem ermöglicht die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Unterblieben ist auch eine Begrenzung auf eine stichprobenhafte Durchführung der Maßnahme, die zur Ermöglichung von Eingriffen lediglich geringerer Intensität, etwa zur Erfassung der Kennzeichen gestohlener Kraftfahrzeuge, zulässig wäre. [...]

Pressemitteilung des BVerfG

Urteil des BVerfG - 1 BvR 2074/05 - 1 BvR 1254/07

Hervorzuheben ist, dass das BverfG durch sein Urteil im klargestellt hat, dass eine Datenerhebung, mit der auch ein Bewegungsprofil erstellt werden kann, ohne konkreten Anlass, nicht mit dem Grundrecht auf informatinelle Selbstbestimmung vereinbar ist.