Eine kleine Rätselfrage

Wieviele Fehler befinden sich im folgenden Textabschnitt?

§ Wie lange habe ich einen Garantie-Anspruch?

Laut Artikel 195 des Bundesgesetzbuches (BGB) können Sie Fehler von Handwerkern bis zu drei Jahre nach der Dienstleistung geltend machen.

Quelle: bild.de

LÖSUNG:

1. Schon die Frage ist irreführend, da offensichtlich nach der Verjährung von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und nicht nach der Verjährung von Ansprüchen aus einem selbständigen Garantievertrag gefragt worden ist.

2. Falsch: Artikel 195 - Richtig: § (oder Paragraph) 195

3. Falsch: Bundesgesetzbuch (BGB) - Richtig: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

4. Die Formulierung “können Sie Fehler von Handwerkern bis zu drei Jahre nach der Dienstleistung geltend machen” suggeriert, dass bei der Beauftragung eine Handwerkers üblicherweise ein Dienstvertrag vorliegen würde. Das Gegenteil ist aber der Fall. In der Regel wird zwischen den Parteien ein Werkvertrag geschlossen.

5. Davon ausgehend, dass, wie im Regelfall, ein Werkvertrag vorliegt, ist § 195 BGB nicht die einschlägige Verjährungsvorschrift. Vielmehr richten sich die Verjährungsfristen nach § 634a BGB.

(via BILDblog)

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