Der “Holzklotzfall” und der Massen-Gentest
April 4, 2008Verschiedene Medien berichteten, dass im Zuge der Ermittlungen im “Holzklotzfall” von den Ermittlern auch ein Massen-Gentest in Betracht gezogen wird. Hier nun mal eine kleine Presseschau:
Sollte die Polizei zu dem Massen-Gentest aufrufen, müssten im Umkreis des Tatorts alle 16- bis 20-Jährigen zum Speicheltest. (spiegel online)
Wird die Polizei zu diesem Mittel greifen, müssten nach Informationen der Oldenburger “Nordwest-Zeitung” im Umkreis des Tatorts alle 16- bis 20-Jährigen zur Speichelprobe (Die Zeit)
Die Polizei erwägt einen Massen-Gentest, um die Täter nach dem tödlichen Anschlag auf einer Autobahn bei Oldenburg zu überführen. 1200 Jugendliche müssten dann eine Speichelprobe abgeben. Außerdem steigt die Zahl der Hinweise weiter. (welt online)
Auffalend ist, dass übereinstimmend von einem müssen bezüglich des Gentests die Rede ist. Der Blick ins Gesetz verrät allerdings, dass eine solche Formulierung unzutreffend ist. In § 81h Abs. 4 Satz 1 StPO heißt es nämlich:
Die betroffenen Personen sind schriftlich darüber zu belehren, dass die Maßnahme nur mit ihrer Einwilligung durchgeführt werden darf.
Mit anderen Worten der Massen-Gentest ist für die betroffenen Personen freiwillig.
Dass mehrere journalistische online Angebote überregionaler Zeitungen diesen Umstand verkennen und darüber hinaus suggerieren, dass die Teilnahme an einem solchen Massen-Gentest, den man ansich schon kritsch würdigen kann, verpflichtend sei, ist schon äußerst bedenklich.